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Biosimilars

Biosimilars

Biosimilars   Generika sind Medikamente, deren Inhaltsstoffe nicht mehr durch Patente geschützt sind. Neben den synthetisch hergestellten Generika gibt es auch sogenannte Biosimilars. Anders als Generika sind Biosimilars Nachfolgemittel von Biologika. Diese Arzneistoffe werden nicht synthetisch, sondern biologisch in lebenden Zellen erzeugt. Dazu gehören zum Beispiel Hormone wie Insulin. Biosimilars können Sie nur nach Absprache mit einem Arzt erhalten, denn sie sind immer verschreibungspflichtig. Falls Sie Fragen zu Biosimilars haben, sprechen Sie uns oder Ihren Arzt gerne darauf an.

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Magensaftresistente Medikamente

Magensaftresistente Medikamente

Sollen Medikamente ihren Wirkstoff nicht im Magen, sondern erst in Darm freisetzen, können sie mit einer Schutzschicht vor der Magensäure geschützt werden. Diese sogenannten magensaftresistenten Arzneimittel haben aber eine Besonderheit: Sie können den Magen erst verlassen, wenn dieser leer ist. Daher ist es wichtig, bei der Einnahme solcher Medikamente auf die Pausen zwischen den Mahlzeiten zu achten. Wir empfehlen, nach der Nüchtern-Einnahme von magensaftresistenten Arzneimitteln erst nach einer Pause von möglichst einer oder besser zwei Stunden etwas zu essen. Wir beraten Sie gern persönlich dazu!

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Apotheker kontrollieren täglich Arzneimittel und Wirkstoffe

Kontrolle muss sein – vor allem bei so sensiblen Produkten wie Arzneimitteln. „Jeder Patient hat das Recht auf einwandfreie Medikamente. Die Qualitätskontrollen in den Apotheken tragen dazu bei, dass Patienten ihren Medikamenten vertrauen können“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer.

An jedem Werktag wird in jeder öffentlichen Apotheke mindestens ein industriell hergestelltes Arzneimittel kontrolliert. Pro Jahr überprüfen die knapp 20.000 Apotheken damit mehr als sechs Millionen Stichproben dieser Fertigarzneimittel auf mögliche Qualitätsmängel und dokumentieren dies genau. Hat der Apotheker einen begründeten Verdacht auf einen Hersteller-bedingten Qualitätsmangel, informiert er die zuständige Behörde und die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Im Jahr 2018 meldeten die Apotheken mehr als 6500 entsprechende Verdachtsfälle an die AMK.

Neben solchen Fertigarzneimitteln überprüfen Apotheker auch Ausgangsstoffe für individuelle Rezepturen. Bevor sie für die Herstellung von Rezepturarzneimitteln genutzt werden dürfen, muss in der Apotheke mindestens die Identität analytisch bestätigt werden. Dazu kombinieren Apotheker oft mehrere Methoden, wie Mikroskopie, Dünnschichtchromatographie oder eine Schmelzpunktbestimmung. Geprüft werden die Ausgangsstoffe im eigenen Labor, das für jede Apotheke verpflichtend vorgeschrieben ist. Für die Prüfung von Ausgangsstoffen und Fertigarzneimitteln stellt die Bundesapothekerkammer den Apothekenteams Leitlinien und Arbeitshilfen zur Verfügung.

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Steuern sparen mit Grünem Rezept und Zuzahlungsquittung aus der Apotheke

Wer Steuern sparen will, sollte alle Quittungen aus der Apotheke sorgfältig aufbewahren und dann beim Finanzamt einreichen. Bei der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018, die bis zum 31. Juli 2019 abgegeben werden muss, können private Ausgaben für Arzneimittel laut § 33 Einkommenssteuergesetz im Einzelfall als „Außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam. Neben der gesetzlichen Zuzahlung von fünf bis zehn Euro pro rezeptpflichtigen Medikament kommen dafür auch rezeptfreie Arzneimittel in Betracht, sofern die Krankenkasse die Kosten dafür nicht übernimmt. Die medizinische Notwendigkeit in der Selbstmedikation kann durch das vom Arzt ausgestellte Grüne Rezept nachgewiesen werden – vergleichbar mit dem rosa Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel auf Krankenkassenkosten.

„Medizinisch notwendige Ausgaben für die eigene Gesundheit können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das ist eine gute Nachricht für viele Patienten, die Arzneimittel aus der Apotheke benötigen“, sagt Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). „Zwar gelten eine Belastungsgrenze und eine Einzelfallprüfung bei der Anerkennung der Krankheitskosten. Aber es kann sich trotzdem lohnen, alle Ausgaben in der Apotheke an das Finanzamt zu melden. Als Belege dienen das abgestempelte Grüne Rezept genauso wie die Zuzahlungsquittung für das rosa Rezept. Um diese Nachweise für das gesamte Jahr 2018 zu erbringen, unterstützen viele Apotheken ihre Kunden.“ Groeneveld weiter: „Wer seine Quittungen im vorigen Jahr nicht komplett gesammelt hat, kann oft auf die Hilfe seiner Stammapotheke zählen. Für Inhaber einer Kundenkarte kann meist nachträglich eine Jahresübersicht ausgedruckt werden.“

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Zu viel Feuchtigkeit: Hausapotheke gehört nicht ins Bad

Zu viel Feuchtigkeit: Hausapotheke gehört nicht ins Bad

Medikament sollten trocken und kühl gelagert werden. Von daher sind weder die Küche noch das Bad ein idealer Lagerplatz.

Feuchtigkeit und Wärme sind schlecht für Medikamente. Die Hausapotheke gehört deshalb nicht ins Bad und auch nicht in die Küche, warnt die Landesapothekerkammer Hessen. Die besten Orte dafür sind trockene, eher kühle Räume ohne große Temperaturschwankungen – das Schlafzimmer etwa oder der Flur.

Außerdem sollte man Medikamente immer so lagern, dass Kinder möglichst nicht herankommen. Am besten klappt das mit einem abschließbaren Schrank. Eine gute Alternative sind verriegelbare Arzneikoffer. (dpa)

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Unbedenkliche Karnevalsschminke

Karnevalsschminke kann vor allem empfindliche Kinderhaut zur reizenden Röte bringen. Für ein buntes Treiben ohne Reue sorgen einige Schminktipps.
Karnevalist mit Schminke, Perücke und Clownsnase (Bild: Minerva Studio / fotolia.com)
Bild: Minerva Studio / fotolia.com

Clowns mit roter Nase, Indianer mit Kriegsbemalung und Feen mit Glitzer auf den Wangen: Komplett ist die passende Maskerade im Karneval für viele Jecken und Narren erst mit einem phantasievoll geschminkten Gesicht. Doch Farb-, Duft- und Konservierungsstoffe in den Schminkutensilien mag empfindliche Haut vor allem rund um Augen, Nase und Stirn nicht gern. Auch wenn nur an den tollen Tagen zu Stiften, Pasten, Puder und Tusche gegriffen wird: Karnevalsschminke kann vor allem empfindliche Kinderhaut zur reizenden Röte bringen. Juckreiz, Pickel und Pusteln trüben dann kräftig den Spaß. Für ein buntes Treiben ohne gerötete Haut sorgen einige unbedenkliche Schminktipps:

  • Wasser statt Fett: Beim Griff in den Farbtopf sollten Jecken Schminktöpfe mit Aquafarben bevorzugen. Diese wasserlöslichen Farben dichten – anders als Farben auf Fettbasis – die Poren nicht ab und bieten Pickeln und Mitessern weniger Chancen, sich auszubreiten. Aquafarben werden in vielen Farbtönen entweder einzeln oder häufig auch als kompletter Malkasten angeboten. Die hautfreundliche Farbe wird mit Pinsel oder Schwamm aufgetragen.
  • Natürliche Farbenpracht: Wer’s auf der eigenen Haut natürlich mag, sollte gezielt nach zertifizierter dekorativer Kosmetik im Handel suchen. Zu erkennen ist das meist noch kleine Sortiment etwa am BDIH- oder dem Nature-Siegel, das ein Frauengesicht im Profil zeigt. Die so gekennzeichnete Schminke ist frei von Paraffinen, Silikonen, Polyethylenglykolen (PEG) und vielen anderen synthetischen Inhaltsstoffen. Menschen mit Allergien sollten auch bei Naturkosmetik vorsichtshalber auch auf Produkte mit Duftstoffe verzichten.
  • Studium der Inhaltsstoffe: Für Allergiker ist die Lektüre der Inhaltsstoffe besonders wichtig. Diese sind auf der Verpackung eines Produkts unter der Bezeichnung „Ingredients“ einzeln aufgelistet. Auch bei kleinen Töpfen, Tiegeln und Tuben sind die Händler verpflichtet, die Information über die Inhaltsstoffe am Verkaufsregal bereitzustellen. Wer diese Information nicht findet, sollte im Geschäft nachfragen.
  • Erst der Test, dann die Bemalung: Besonders Allergiker und Menschen mit trockener und empfindlicher Haut sollten die Farbenpracht nicht gleich dick aufs Gesicht auftragen, sondern die Schminke einige Tage vorher einem Verträglichkeitstest unterziehen – hierzu am besten die Farben in der Ellbogenbeuge auftragen. Stellen sich Rötungen oder Juckreiz ein, sollte auf das getestete Produkt verzichtet werden. Verletzte oder entzündete Haut bleibt ohnehin besser ungeschminkt! Außerdem ist ratsam, vor dem Schminken auf der Haut eine Creme aufzutragen, die sich bei Anwendung bereits als verträglich erwiesen hat.
  • Haltbarkeit: Nur selten werden Schminktöpfchen innerhalb einer Karnevals-Session aufgebraucht. Um zu wissen, ob die angebrochenen Farben aus dem letzten Jahr bedenkenlos wieder benutzt werden können, hilft ein Blick auf Verpackung oder Produkt: Alle kosmetischen Artikel sind entweder mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum oder mit dem Symbol eines geöffneten Tiegels versehen, darauf ist die Zahl der Haltbarkeitsmonate nach Anbruch angegeben. Kleiner Tipp: Wer bei der ersten Verwendung das Datum auf die Packung schreibt, weiß immer, wie lange sie schon geöffnet ist. Produkte, die ranzig oder muffig riechen, sollten besser in den Müll statt aufs Gesicht wandern.
  • Richtig abschminken: Egal wie spät es wird: Abschminken muss sein, sonst rächt sich die Haut. Bei diesen Procedere sollte die empfindliche Hülle nicht durch zu festes Rubbeln arg strapaziert werden. Aquafarben können leicht mit Wasser und milder Seife abgewaschen werden. Schminke auf Fettbasis lässt sich preiswert mit Speiseöl aus der Küche oder einer fetthaltigen Creme entfernen.
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Neuer Service: Verlinkung von 116117 und Zahnarztsuche mit Apothekennotdienst

Gemeinsame Pressemitteilung von ABDA, KBV und KZBV

Auch außerhalb der Öffnungs- und Sprechzeiten von Praxen und Apotheken ist die medizinische und zahnmedizinische Versorgung durch Ärzte und Zahnärzte sowie die Versorgung mit Medikamenten sichergestellt. Um entsprechende Not- und Informationsdienste leichter zu finden, verweisen der ärztliche Bereitschaftsdienst, die Apothekennotdienste sowie die bundesweite Zahnarztsuche auf ihren jeweiligen Websites aufeinander.

Auf der Seite „116117.de“ des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigungen befindet sich seit Neuestem ein Verweis auf den Apothekenfinder der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände unter der Adresse „apothekenfinder. mobi“. Umgekehrt verweist die ABDA auf ihrer Internetseite jetzt auf die Nummer des ärztlichen Bereitschaftdienstes „116117“. Auch zwischen der Zahnarztsuche der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem Apothekenfinder wurde eine Verlinkung erstellt, um sämtliche Dienste der Köperschaften und Bundesorganisationen von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern im Netz für Patientinnen und Patienten noch leichter auffinbar zu machen.

„Wir sehen in der gegenseitigen Verlinkung einen zusätzlichen Service für diejenigen, die nachts, am Wochenende oder an Feiertagen ärztliche Hilfe oder Medikamente benötigen“, äußert sich Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

„Für die Patienten ist es sinnvoll, wenn solche Informationsdienste auch gebündelt angeboten werden. Viele von ihnen kommen aus dem ärztlichen Bereitschaftsdienst mit einem Rezept in die Notdienst-Apotheke“, ergänzt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA.

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Zu welcher Sorte Kaffeetrinker gehören Sie?

Koffein wird unterschiedlich verstoffwechselt.

Manche Menschen können auch abends noch eine Tasse Kaffee trinken, ohne dass sich dies auf ihren Schlaf auswirkt.
© JenkoAtaman – Fotolia.com

Manche Menschen können fünf Tassen Kaffee trinken und schlafen trotzdem gut, anderen raubt schon eine kleine Tasse den Schlaf. Grund dafür ist offenbar eine unterschiedliche Koffein-Sensibilität. Dem dänischen Mediziner Dr. J.W. Langer zufolge lassen sich in dieser Hinsicht drei Hauptgruppen unterscheiden.

Wie der Arzt in einem Bericht für das „Institute for Scientific Information on Coffee“ darlegt, spielen zwei Faktoren eine Rolle dafür, wie jemand auf Koffein reagiert: Der erste Faktor bestimmt, ob die Leber Koffein langsam oder schnell abbauen kann. Der zweite Faktor zeigt an, wie sensibel das Zentralnervensystem auf die stimulierenden Eigenschaften des Koffeins reagiert. Daraus ergeben sich Langer zufolge drei Haupttypen:

  • Hohe Sensibilität gegenüber Koffein: Ein langsamer Metabolismus in der Leber und eine hohe Bindung im Zentralnervensystem. Dies führe dazu, dass selbst kleine Mengen an Koffein einen stimulierenden Effekt haben und dass größere Mengen Schlafprobleme verursachen können.
  • Normale Sensibilität gegenüber Koffein: Die Balance zwischen der Inaktivierung des Koffeins in der Leber und seiner Bindung im Zentralnervensystem bedeutet, dass Personen dieses Typs normalerweise im Verlauf eines Tages zwei bis fünf Tassen Kaffee trinken können, ohne negative Folgen für den Schlaf befürchten zu müssen.
  • Geringe Sensibilität gegenüber Koffein: Bei diesen Menschen wird Koffein schnell verstoffwechselt. Deshalb können größere Mengen konsumiert werden und selbst eine Tasse Kaffee vor dem Schlafengehen stört die Nachtruhe nicht. Trotzdem sollten auch Menschen dieses Typs nicht die empfohlene Maximalmenge überschreiten. Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gelten bis zu 400 Milligramm Koffein pro Tag für gesunde Erwachsene als unbedenklich. Das entspreche etwa fünf Tassen Kaffee, so Langer.
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securPharm gegen Arzneimittelfälschungen: Schon mehr als die Hälfte aller Apotheken für 2019 registriert

securPharm gegen Arzneimittelfälschungen: Schon mehr als die Hälfte aller Apotheken für 2019 registriert

Im Kampf gegen Arzneimittelfälschungen haben schon mehr als die Hälfte aller deutschen Apotheken mit den Vorbereitungen für den Start des europäischen Sicherheitssystems „securPharm“ zum Jahresbeginn 2019 begonnen. Innerhalb von vier Monaten seit Registrierungsbeginn haben sich genau 8.284 von 15.236 Apothekeninhabern (54 Prozent) auf dem N-Ident-Portal der zuständigen Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) angemeldet. Darüber hinaus haben die meisten Inhaber auch schon einen Legitimationsantrag mit Betriebserlaubnis und Tätigkeitsnachweis hinterlegt, so dass 8.450 von 19.748 Apotheken (43 Prozent) mittlerweile startklar sind. Das teilt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände auf Basis einer aktuellen Auswertung mit. Die Ausstellung des N-ID-Zertifikats, das als Voraussetzung für die Anbindung jeder einzelnen Apotheke an den „securPharm“-Server gilt, wird in den kommenden Wochen beginnen. Rechtzeitig vor dem Start des Systems am 9. Februar 2019 müssen alle Apotheken die drei Phasen des Verfahrens – Anmeldung, Legitimation, Zertifikat – durchlaufen haben.

„Wenn die europäische Fälschungsschutzrichtlinie nächstes Jahr in Kraft tritt, werden die Apotheken in Deutschland bestens vorbereitet sein, um ihre Patienten auch weiterhin mit allen notwendigen Arzneimitteln zu versorgen“, sagt Dr. Hans-Peter Hubmann, ABDA-Vorstandsmitglied und securPharm-Verantwortlicher. „Dass viele Apotheken sich schon zur Authentifizierung angemeldet haben, ist erfreulich. Wenn dann das Ausstellen der Zertifikate beginnt und die Apotheken mit ihren Softwarehäusern ‚online‘ gehen, wird sich zeigen, dass ein hohes Maß an zusätzlicher Sicherheit gegen Arzneimittelfälschungen machbar ist.“ Hubmann weiter: „Zuletzt mussten wir leider erleben, wie mit viel krimineller Energie lebenswichtige Arzneimittel europaweit gestohlen, verschickt und anderswo wieder eingeschleust wurden. SecurPharm ist ein Schutzsystem, das solchen Machenschaften einen wirksamen Riegel vorschieben kann, soll und wird.

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