Biosimilars
Generika
sind Medikamente, deren Inhaltsstoffe nicht mehr durch Patente
geschützt sind. Neben den synthetisch hergestellten Generika gibt es
auch sogenannte Biosimilars. Anders als Generika sind Biosimilars
Nachfolgemittel von Biologika. Diese Arzneistoffe werden nicht
synthetisch, sondern biologisch in lebenden Zellen erzeugt. Dazu gehören
zum Beispiel Hormone wie Insulin. Biosimilars können Sie nur nach
Absprache mit einem Arzt erhalten, denn sie sind immer
verschreibungspflichtig. Falls Sie Fragen zu Biosimilars haben, sprechen
Sie uns oder Ihren Arzt gerne darauf an.
Sollen
Medikamente ihren Wirkstoff nicht im Magen, sondern erst in Darm
freisetzen, können sie mit einer Schutzschicht vor der Magensäure
geschützt werden. Diese sogenannten magensaftresistenten Arzneimittel
haben aber eine Besonderheit: Sie können den Magen erst verlassen, wenn
dieser leer ist. Daher ist es wichtig, bei der Einnahme solcher
Medikamente auf die Pausen zwischen den Mahlzeiten zu achten. Wir
empfehlen, nach der Nüchtern-Einnahme von magensaftresistenten
Arzneimitteln erst nach einer Pause von möglichst einer oder besser zwei
Stunden etwas zu essen. Wir beraten Sie gern persönlich dazu!
Kontrolle muss sein – vor allem bei so sensiblen Produkten wie
Arzneimitteln. „Jeder Patient hat das Recht auf einwandfreie
Medikamente. Die Qualitätskontrollen in den Apotheken tragen dazu bei,
dass Patienten ihren Medikamenten vertrauen können“, sagt Dr. Andreas
Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer.
An jedem Werktag
wird in jeder öffentlichen Apotheke mindestens ein industriell
hergestelltes Arzneimittel kontrolliert. Pro Jahr überprüfen die knapp
20.000 Apotheken damit mehr als sechs Millionen Stichproben dieser
Fertigarzneimittel auf mögliche Qualitätsmängel und dokumentieren dies
genau. Hat der Apotheker einen begründeten Verdacht auf einen
Hersteller-bedingten Qualitätsmangel, informiert er die zuständige
Behörde und die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Im
Jahr 2018 meldeten die Apotheken mehr als 6500 entsprechende
Verdachtsfälle an die AMK.
Neben solchen Fertigarzneimitteln
überprüfen Apotheker auch Ausgangsstoffe für individuelle Rezepturen.
Bevor sie für die Herstellung von Rezepturarzneimitteln genutzt werden
dürfen, muss in der Apotheke mindestens die Identität analytisch
bestätigt werden. Dazu kombinieren Apotheker oft mehrere Methoden, wie
Mikroskopie, Dünnschichtchromatographie oder eine
Schmelzpunktbestimmung. Geprüft werden die Ausgangsstoffe im eigenen
Labor, das für jede Apotheke verpflichtend vorgeschrieben ist. Für die
Prüfung von Ausgangsstoffen und Fertigarzneimitteln stellt die
Bundesapothekerkammer den Apothekenteams Leitlinien und Arbeitshilfen
zur Verfügung.
Wer Steuern sparen will, sollte alle Quittungen aus der Apotheke
sorgfältig aufbewahren und dann beim Finanzamt einreichen. Bei der
Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018, die bis zum 31. Juli 2019
abgegeben werden muss, können private Ausgaben für Arzneimittel laut §
33 Einkommenssteuergesetz im Einzelfall als „Außergewöhnliche
Belastungen“ geltend gemacht werden. Darauf macht der Deutsche
Apothekerverband (DAV) aufmerksam. Neben der gesetzlichen Zuzahlung von
fünf bis zehn Euro pro rezeptpflichtigen Medikament kommen dafür auch
rezeptfreie Arzneimittel in Betracht, sofern die Krankenkasse die Kosten
dafür nicht übernimmt. Die medizinische Notwendigkeit in der
Selbstmedikation kann durch das vom Arzt ausgestellte Grüne Rezept
nachgewiesen werden – vergleichbar mit dem rosa Rezept für
verschreibungspflichtige Arzneimittel auf Krankenkassenkosten.
„Medizinisch
notwendige Ausgaben für die eigene Gesundheit können in der
Steuererklärung geltend gemacht werden. Das ist eine gute Nachricht für
viele Patienten, die Arzneimittel aus der Apotheke benötigen“, sagt
Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter des Deutschen
Apothekerverbandes (DAV). „Zwar gelten eine Belastungsgrenze und eine
Einzelfallprüfung bei der Anerkennung der Krankheitskosten. Aber es kann
sich trotzdem lohnen, alle Ausgaben in der Apotheke an das Finanzamt zu
melden. Als Belege dienen das abgestempelte Grüne Rezept genauso wie
die Zuzahlungsquittung für das rosa Rezept. Um diese Nachweise für das
gesamte Jahr 2018 zu erbringen, unterstützen viele Apotheken ihre
Kunden.“ Groeneveld weiter: „Wer seine Quittungen im vorigen Jahr nicht
komplett gesammelt hat, kann oft auf die Hilfe seiner Stammapotheke
zählen. Für Inhaber einer Kundenkarte kann meist nachträglich eine
Jahresübersicht ausgedruckt werden.“
Medikament sollten trocken und kühl gelagert werden. Von daher sind weder die Küche noch das Bad ein idealer Lagerplatz.
Feuchtigkeit und Wärme sind
schlecht für Medikamente. Die Hausapotheke gehört deshalb nicht ins Bad
und auch nicht in die Küche, warnt die Landesapothekerkammer Hessen. Die
besten Orte dafür sind trockene, eher kühle Räume ohne große
Temperaturschwankungen – das Schlafzimmer etwa oder der Flur.
Außerdem
sollte man Medikamente immer so lagern, dass Kinder möglichst nicht
herankommen. Am besten klappt das mit einem abschließbaren Schrank. Eine
gute Alternative sind verriegelbare Arzneikoffer. (dpa)
Karnevalsschminke kann vor allem empfindliche Kinderhaut zur reizenden Röte bringen. Für ein buntes Treiben ohne Reue sorgen einige Schminktipps.
Clowns mit roter Nase, Indianer mit Kriegsbemalung und Feen mit Glitzer auf den Wangen: Komplett ist die passende Maskerade im Karneval für viele Jecken und Narren erst mit einem phantasievoll geschminkten Gesicht. Doch Farb-, Duft- und Konservierungsstoffe in den Schminkutensilien mag empfindliche Haut vor allem rund um Augen, Nase und Stirn nicht gern. Auch wenn nur an den tollen Tagen zu Stiften, Pasten, Puder und Tusche gegriffen wird: Karnevalsschminke kann vor allem empfindliche Kinderhaut zur reizenden Röte bringen. Juckreiz, Pickel und Pusteln trüben dann kräftig den Spaß. Für ein buntes Treiben ohne gerötete Haut sorgen einige unbedenkliche Schminktipps:
Wasser statt Fett: Beim Griff in den Farbtopf sollten Jecken Schminktöpfe mit Aquafarben bevorzugen. Diese wasserlöslichen Farben dichten – anders als Farben auf Fettbasis – die Poren nicht ab und bieten Pickeln und Mitessern weniger Chancen, sich auszubreiten. Aquafarben werden in vielen Farbtönen entweder einzeln oder häufig auch als kompletter Malkasten angeboten. Die hautfreundliche Farbe wird mit Pinsel oder Schwamm aufgetragen.
Natürliche Farbenpracht: Wer’s auf der eigenen Haut natürlich mag, sollte gezielt nach zertifizierter dekorativer Kosmetik im Handel suchen. Zu erkennen ist das meist noch kleine Sortiment etwa am BDIH- oder dem Nature-Siegel, das ein Frauengesicht im Profil zeigt. Die so gekennzeichnete Schminke ist frei von Paraffinen, Silikonen, Polyethylenglykolen (PEG) und vielen anderen synthetischen Inhaltsstoffen. Menschen mit Allergien sollten auch bei Naturkosmetik vorsichtshalber auch auf Produkte mit Duftstoffe verzichten.
Studium der Inhaltsstoffe: Für Allergiker ist die Lektüre der Inhaltsstoffe besonders wichtig. Diese sind auf der Verpackung eines Produkts unter der Bezeichnung „Ingredients“ einzeln aufgelistet. Auch bei kleinen Töpfen, Tiegeln und Tuben sind die Händler verpflichtet, die Information über die Inhaltsstoffe am Verkaufsregal bereitzustellen. Wer diese Information nicht findet, sollte im Geschäft nachfragen.
Erst der Test, dann die Bemalung: Besonders Allergiker und Menschen mit trockener und empfindlicher Haut sollten die Farbenpracht nicht gleich dick aufs Gesicht auftragen, sondern die Schminke einige Tage vorher einem Verträglichkeitstest unterziehen – hierzu am besten die Farben in der Ellbogenbeuge auftragen. Stellen sich Rötungen oder Juckreiz ein, sollte auf das getestete Produkt verzichtet werden. Verletzte oder entzündete Haut bleibt ohnehin besser ungeschminkt! Außerdem ist ratsam, vor dem Schminken auf der Haut eine Creme aufzutragen, die sich bei Anwendung bereits als verträglich erwiesen hat.
Haltbarkeit: Nur selten werden Schminktöpfchen innerhalb einer Karnevals-Session aufgebraucht. Um zu wissen, ob die angebrochenen Farben aus dem letzten Jahr bedenkenlos wieder benutzt werden können, hilft ein Blick auf Verpackung oder Produkt: Alle kosmetischen Artikel sind entweder mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum oder mit dem Symbol eines geöffneten Tiegels versehen, darauf ist die Zahl der Haltbarkeitsmonate nach Anbruch angegeben. Kleiner Tipp: Wer bei der ersten Verwendung das Datum auf die Packung schreibt, weiß immer, wie lange sie schon geöffnet ist. Produkte, die ranzig oder muffig riechen, sollten besser in den Müll statt aufs Gesicht wandern.
Richtig abschminken: Egal wie spät es wird: Abschminken muss sein, sonst rächt sich die Haut. Bei diesen Procedere sollte die empfindliche Hülle nicht durch zu festes Rubbeln arg strapaziert werden. Aquafarben können leicht mit Wasser und milder Seife abgewaschen werden. Schminke auf Fettbasis lässt sich preiswert mit Speiseöl aus der Küche oder einer fetthaltigen Creme entfernen.
Gemeinsame Pressemitteilung von ABDA, KBV und KZBV
Auch außerhalb der Öffnungs- und Sprechzeiten von Praxen und
Apotheken ist die medizinische und zahnmedizinische Versorgung durch
Ärzte und Zahnärzte sowie die Versorgung mit Medikamenten
sichergestellt. Um entsprechende Not- und Informationsdienste leichter
zu finden, verweisen der ärztliche Bereitschaftsdienst, die
Apothekennotdienste sowie die bundesweite Zahnarztsuche auf ihren
jeweiligen Websites aufeinander.
Auf der Seite „116117.de“ des
ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigungen
befindet sich seit Neuestem ein Verweis auf den Apothekenfinder der ABDA
– Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände unter der Adresse
„apothekenfinder. mobi“. Umgekehrt verweist die ABDA auf ihrer
Internetseite jetzt auf die Nummer des ärztlichen Bereitschaftdienstes
„116117“. Auch zwischen der Zahnarztsuche der Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigung (KZBV) und dem Apothekenfinder wurde eine Verlinkung
erstellt, um sämtliche Dienste der Köperschaften und
Bundesorganisationen von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern im Netz für
Patientinnen und Patienten noch leichter auffinbar zu machen.
„Wir
sehen in der gegenseitigen Verlinkung einen zusätzlichen Service für
diejenigen, die nachts, am Wochenende oder an Feiertagen ärztliche Hilfe
oder Medikamente benötigen“, äußert sich Dr. Andreas Gassen,
Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
„Für die Patienten ist es sinnvoll, wenn solche Informationsdienste
auch gebündelt angeboten werden. Viele von ihnen kommen aus dem
ärztlichen Bereitschaftsdienst mit einem Rezept in die
Notdienst-Apotheke“, ergänzt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA.
Manche Menschen können fünf Tassen Kaffee trinken und schlafen trotzdem gut, anderen raubt schon eine kleine Tasse den Schlaf. Grund dafür ist offenbar eine unterschiedliche Koffein-Sensibilität. Dem dänischen Mediziner Dr. J.W. Langer zufolge lassen sich in dieser Hinsicht drei Hauptgruppen unterscheiden.
Wie der Arzt in einem Bericht für das „Institute for Scientific Information on Coffee“ darlegt, spielen zwei Faktoren eine Rolle dafür, wie jemand auf Koffein reagiert: Der erste Faktor bestimmt, ob die Leber Koffein langsam oder schnell abbauen kann. Der zweite Faktor zeigt an, wie sensibel das Zentralnervensystem auf die stimulierenden Eigenschaften des Koffeins reagiert. Daraus ergeben sich Langer zufolge drei Haupttypen:
Hohe Sensibilität gegenüber Koffein: Ein langsamer Metabolismus in der Leber und eine hohe Bindung im Zentralnervensystem. Dies führe dazu, dass selbst kleine Mengen an Koffein einen stimulierenden Effekt haben und dass größere Mengen Schlafprobleme verursachen können.
Normale Sensibilität gegenüber Koffein: Die Balance zwischen der Inaktivierung des Koffeins in der Leber und seiner Bindung im Zentralnervensystem bedeutet, dass Personen dieses Typs normalerweise im Verlauf eines Tages zwei bis fünf Tassen Kaffee trinken können, ohne negative Folgen für den Schlaf befürchten zu müssen.
Geringe Sensibilität gegenüber Koffein: Bei diesen Menschen wird Koffein schnell verstoffwechselt. Deshalb können größere Mengen konsumiert werden und selbst eine Tasse Kaffee vor dem Schlafengehen stört die Nachtruhe nicht. Trotzdem sollten auch Menschen dieses Typs nicht die empfohlene Maximalmenge überschreiten. Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gelten bis zu 400 Milligramm Koffein pro Tag für gesunde Erwachsene als unbedenklich. Das entspreche etwa fünf Tassen Kaffee, so Langer.
Im Kampf gegen Arzneimittelfälschungen haben schon mehr als die Hälfte aller deutschen Apotheken mit den Vorbereitungen für den Start des europäischen Sicherheitssystems „securPharm“ zum Jahresbeginn 2019 begonnen. Innerhalb von vier Monaten seit Registrierungsbeginn haben sich genau 8.284 von 15.236 Apothekeninhabern (54 Prozent) auf dem N-Ident-Portal der zuständigen Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) angemeldet. Darüber hinaus haben die meisten Inhaber auch schon einen Legitimationsantrag mit Betriebserlaubnis und Tätigkeitsnachweis hinterlegt, so dass 8.450 von 19.748 Apotheken (43 Prozent) mittlerweile startklar sind. Das teilt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände auf Basis einer aktuellen Auswertung mit. Die Ausstellung des N-ID-Zertifikats, das als Voraussetzung für die Anbindung jeder einzelnen Apotheke an den „securPharm“-Server gilt, wird in den kommenden Wochen beginnen. Rechtzeitig vor dem Start des Systems am 9. Februar 2019 müssen alle Apotheken die drei Phasen des Verfahrens – Anmeldung, Legitimation, Zertifikat – durchlaufen haben.
„Wenn die europäische Fälschungsschutzrichtlinie nächstes Jahr in Kraft tritt, werden die Apotheken in Deutschland bestens vorbereitet sein, um ihre Patienten auch weiterhin mit allen notwendigen Arzneimitteln zu versorgen“, sagt Dr. Hans-Peter Hubmann, ABDA-Vorstandsmitglied und securPharm-Verantwortlicher. „Dass viele Apotheken sich schon zur Authentifizierung angemeldet haben, ist erfreulich. Wenn dann das Ausstellen der Zertifikate beginnt und die Apotheken mit ihren Softwarehäusern ‚online‘ gehen, wird sich zeigen, dass ein hohes Maß an zusätzlicher Sicherheit gegen Arzneimittelfälschungen machbar ist.“ Hubmann weiter: „Zuletzt mussten wir leider erleben, wie mit viel krimineller Energie lebenswichtige Arzneimittel europaweit gestohlen, verschickt und anderswo wieder eingeschleust wurden. SecurPharm ist ein Schutzsystem, das solchen Machenschaften einen wirksamen Riegel vorschieben kann, soll und wird.
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